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Kosten­übernahme

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis für Psychotherapie.


Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre private Krankenversicherung (ggf. in Kombination mit Beihilfe) oder – auf Wunsch – direkt mit Ihnen als Selbstzahler.


Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherung & Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie nach anerkannten Richtlinienverfahren.

Bitte beachten Sie:

Klären Sie vor Beginn der Therapie die Höhe der Kostenübernahme
Informieren Sie sich über die maximale Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen
Die ersten 3–5 probatorischen Sitzungen werden erfahrungsgemäß häufig ohne vorherigen Antrag übernommen

Selbstzahler 

Als Selbstzahler profitieren Sie von maximaler Flexibilität:

Abrechnung gemäß GOP
Keine Bindung an eine bestimmte Sitzungsanzahl oder Frequenz
Zeitnaher Therapiebeginn ohne Genehmigungsverfahren

Sie möchten den ersten Schritt machen oder haben noch Fragen zur Kostenübernahme?

Ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen und berate Sie persönlich.